Wahlärzte Information


Der Begriff des Wahlarztes leitet sich vom Recht des Patienten ab, den behandelnden Arzt frei wählen zu können. Sie benötigen deshalb keinen Überweisungsschein für einen Wahlarztbesuch.

Als Wahlärzte haben wir keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen mit Ausnahme der KFA. Die Verrechnung erfolgt deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Sie erhalten von uns eine detaillierte Honorarnote mit allen bei uns durchgeführten Leistungen. In der Regel muss diese Honorarnote mit dem Einzahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse mit Bitte um Rückerstattung eingereicht werden. Diesen Vorgang übernehmen wir gerne für Sie.

Den Kassentarif bekommen Sie dann von der Krankenkasse innerhalb von bis zu 3 Monaten auf Ihr Konto überwiesen. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von der Krankenkasse und beträgt in der Regel 50-80% des Kassentarifes. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben übernimmt diese möglicherweise die Differenz zwischen Kassen- und Privathonorartarif.

Für ärztliche Leistungen, die nicht im Honorarkatalog der betreffenden Krankenkasse enthalten sind, erhalten Sie von den meisten Kassen keine Rückerstattung der Kosten.

Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken als Kassenrezepte behandelt.